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Beglaubigungen und Führungszeugnisse
Beglaubigung, © Photothek.de
Unterschriftsbeglaubigungen
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigen KonsularbeamtInnen, dass die unterzeichnende Person selbst ihre Unterschrift vor ihnen vollzogen oder anerkannt hat. Diejenigen Personen, deren Unterschriften beglaubigt werden sollen, müssen daher für die Beglaubigung persönlich in der Botschaft vorsprechen. Eine Unterschriftsbeglaubigung wird im Ausland häufig für eine Genehmigungserklärung/ Vollmachtsbestätigung oder die Beantragung eines Führungszeugnisses benötigt.
Eine Unterschriftsbeglaubigung für eine Genehmigungserklärung/Vollmachtsbestätigung ist in der Regel dann notwendig, wenn jemand in Ihrem Namen einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben hat, ohne vorab hierzu von Ihnen bevollmächtigt worden zu sein. Nun werden Sie gebeten, diese Erklärung nachträglich zu genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann.
Auch wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie ein Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Informationen und das Antragsformular für ein Führungszeugnis finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Sonderfall Kontoeröffnung/Kredite:
Seit Änderung des Geldwäschegesetzes ist eine Unterschriftsbeglaubigung durch KonsularbeamtInnen für eine Kontoeröffnung oder die Aufnahme eines Kredites nicht mehr möglich, weil diese nicht mehr befugt sind, die erforderliche Identitätsprüfung durchzuführen.
In Finnland können Sie sich jedoch mit Fragen zu Beglaubigungen bzw. Identitätsprüfungen in Bankangelegenheiten an die Rechtsabteilung der Deutsch-Finnischen Handelskammer wenden. Bitte
kontaktieren Sie die Handelskammer vorab telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin.
Darüber hinaus gibt es für die Identitätsprüfung im Ausland grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
- Wenn vorhanden: Auslandsniederlassungen der jeweiligen Bank; einige Banken bieten zudem die
Möglichkeit der Videoidentifizierung an.
- In Mitgliedstaaten der EU können z.T. Rechtsanwälte, Notare und andere Banken die Identifizierung
vornehmen.
Sonderfall Handelsregistereintragungen (z. B. Anmeldung eines/einer GeschäftsführerIn):
Für die Anmeldung eines/einer GeschäftsführerIn einer GmbH muss die neu einzutragende Person über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht gem. § 53 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. m. § 8 Abs. 3 GmbH-Gesetz belehrt werden. Bitte weisen Sie die Belehrung durch Ihren/Ihre NotarIn in Deutschland nach und machen Sie im zu beglaubigenden Text deutlich, durch wen die Belehrung erfolgt ist.
Informationen zu Erbschaftsangelegenheiten einschl. der Erbausschlagung finden Sie hier
Wenn Sie Fragen zu der von Ihnen benötigten Unterschriftsbeglaubigung haben, zusätzliche Auskünfte zu Handelsregistereintragungen brauchen oder eine andere als die hier aufgeführten Unterschriftsbeglaubigungen wünschen, setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular mit der Botschaft in Verbindung.
Notwendige Unterlagen:
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Reisepass/Personalausweis und das zu unterschreibende Dokument zu Ihrem Termin mit.
Bei Genehmigungserklärungen/Vollmachtsbestätigungen wird zusätzlich der bereits geschlossene Vertrag benötigt.
Bei der Anmeldung eines/einer GeschäftsführersIn zum Handelsregister wird zusätzlich der Nachweis der Belehrung durch den/die NotarIn in Deutschland benötigt.
Beglaubigung von Fotokopien
Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Kopien mit dem Original müssen Sie das Originaldokument zu Ihrem Termin in der Botschaft mitbringen.
Gebühren
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,- Euro. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Fotokopie beträgt 29,- Euro. Die Bescheinigung für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 34,-Euro. Aufgrund von Rundungen können die Gebühren bei Kreditkartenzahlungen geringfügig höher oder niedriger ausfallen. Die Gebühren können bar in Euro oder per Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) entrichtet werden.
Terminvereinbarung
Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen können von KonsularbeamtInnen der Botschaft Helsinki oder einem/einer HonorarkonsulIn vorgenommen werden. Bitte kontaktieren Sie den/die für Ihren Wohnort zuständigen HonorarkonsulIn telefonisch oder per E-Mail oder buchen Sie bei der Botschaft Helsinki einen Termin.