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Visa-Information

Schengen Visum, © colourbox
Willkommen in Deutschland!
Informationen zum Visumverfahren für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland
If you need information in English, please click here
Checkliste Visumsantrag
- Füllen Sie hier das Antragsformular aus und bringen Sie zwei Ausdrucke zu Ihrem Termin mit.
- Informationsblatt zum Datenschutz
- Stellen Sie die unten aufgeführten Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen. Alle Unterlagen sind im Original mit je 2 Fotokopien vorzulegen. Originale und der Reisepass werden nicht einbehalten.
- Zur Beantragung eines Visums müssen Sie persönlich in der Botschaft vorsprechen.
Fremdsprachige Unterlagen müssen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Unter www.justiz-dolmetscher.de finden Sie eine Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Alle Kopien müssen im Format A4 vorgelegt werden.
- Buchen Sie hier einen Termin
Wichtige Hinweise
- Die Entscheidung über die Visumerteilung kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen/Nachweise erfordern.
- Ihr Visumantrag wird so schnell wie möglich bearbeitet. Die Botschaft wird sich bei eventuellen Rückfragen oder nach Abschluss des Verfahrens unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Rückfragen nach dem Stand des Verfahrens ab.
- Das erteilte Visum können Sie schließlich unter Vorlage Ihres Passes in der Botschaft abholen.
Bei der Antragstellung grundsätzlich immer vorzulegende Unterlagen:
- 2 aktuelle biometrische Passfotos;
- Reisepass, der noch mindestens 6 weitere Monate gültig ist, mindestens noch 2 freie Seiten hat und eine Gesamtgültigkeitsdauer von 10 Jahren nicht überschreitet (Es werden Fotokopien von allen Seiten mit Eintragungen benötigt);
- gültiger finnischer Aufenthaltstitel;
- Ihre aktuelle Finnische Meldebescheinigung im Original: asuinpaikkatodistus erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto (DVV)
- Nachweis eines gültigen Krankenversicherungsschutzes/Reisekrankenversicherung, für alle Schengen-Staaten, die die Kosten für eine etwaige Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall sowie die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus abdeckt. Die Gültigkeitsdauer des Visums (maximal 6 Monate) ist unter anderem abhängig von der Gültigkeitsdauer der Krankenversicherung;
- die Visumgebühr (75 EUR) kann bar oder mit Kreditkarte (Visa- oder MasterCard) bezahlt werden.
Zusätzlich erforderliche Nachweise bei Aufnahme eines Studiums: - Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule;
- Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache in Deutschland;
- Nachweise über das bisherige Studium in Finnland;
- Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits studiert haben, Abschlusszeugnis dieses Studiums mit einer
Übersetzung in die deutsche Sprache. Unter www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/ finden Sie eine
Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen;
Nicht alle ausländischen Hochschulabschlüsse werden in Deutschland direkt anerkannt. Um festzustellen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt werden kann, besuchen Sie bitte die Webseite von Anabin. Beide Ausdrucke der Ergebnisse aus der Anabin-Datenbank zu Ihrer Hochschule und Ihrem Hochschulabschluss sind den Antragsunterlagen beizufügen; - Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts, d. h.:
Nachweis eines eingerichteten Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem Sperrguthaben in Höhe von 11.208 EUR für das erste Studienjahr (im Fall eines kürzeren Studiums: 934 EUR/Monat) oder
Verpflichtungserklärung eines in Deutschland lebenden Verpflichtungsgebers (das entsprechende Formular erhält der Verpflichtungsgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland) oder Nachweis eines Stipendiums in entsprechender Höhe;
diese Checkliste dient ausschließlich der Kontrolle und Vorbereitung der Dokumente für die Antragstellung. Bitte drucken Sie sie dreifach aus. Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der angegebenen Reihenfolge in drei vollständigen Sätzen (Ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien) Die Originale erhalten Sie unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.
Informationen zur EU-Mobilität finden Sie hier
Zusätzlich erforderliche Nachweise für das Absolvieren eines studienfachbezogenen Praktikums:- Praktikumsvertrag mit Angaben zu Art und Dauer des Praktikums und zur Höhe der Vergütung;
- Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die Ihr Arbeitgeber beantragen kann (nicht für Praktika im Rahmen von Erasmus-Programmen);
- Nachweise über das bisherige Studium in Finnland;
- Bestätigung der finnischen Hochschule, dass das Praktikum Teil des Studiums ist;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Praktikums, d. h.
Vergütung in Höhe von mind. 934,- EUR/Monat oder Nachweis eines eingerichteten Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem Sperrguthaben in Höhe von 934,- EUR/Monat;
diese Checkliste dient ausschließlich der Kontrolle und Vorbereitung der Dokumente für die Antragstellung. Bitte drucken Sie sie dreifach aus. Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der angegebenen Reihenfolge in drei vollständigen Sätzen (Ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien) Die Originale erhalten Sie unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.
Zusätzlich erforderliche Nachweise bei Arbeitsaufnahme:Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Dieses Formular ist vom zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen.);
- Nachweis über die berufliche Qualifikation (z.B. Nachweise über das bisherige Studium in Finnland);
- Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits studiert haben, Abschlusszeugnis dieses Studiums mit einer
Übersetzung in die deutsche Sprache. Unter finden Sie eine https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/ Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen;
Nicht alle ausländischen Hochschulabschlüsse werden in Deutschland direkt anerkannt. Um festzustellen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt werden kann, besuchen Sie bitte die Webseite von Anabin. Beide Ausdrucke der Ergebnisse aus der Anabin-Datenbank zu Ihrer Hochschule und Ihrem Hochschulabschluss sind den Antragsunterlagen beizufügen; - Wenn vorhanden: bisherige Arbeitsverträge in Finnland oder Deutschland;
- diese Checkliste dient ausschließlich der Kontrolle und Vorbereitung der Dokumente für die Antragstellung. Bitte drucken Sie sie dreifach aus. Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der angegebenen Reihenfolge in drei vollständigen Sätzen (Ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien) Die Originale erhalten Sie unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.
Zusätzlich erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum ausländischen Familienangehörigen:
- Relevante Personenstandsurkunde(n) (z. B. Eheurkunde, Geburtsurkunde) mit
einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Hier finden Sie eine Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen;
- Falls die Personenstandsurkunde(n) nicht in einem EU-Land ausgestellt wurde(n): Legalisierungsvermerk/Apostille;
- Passkopie des Familienangehörigen in Deutschland (Referenzperson);
- Fotokopie des deutschen Aufenthaltstitels des Familienangehörigen;
- Meldebescheinigung des Familienangehörigen (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über einfache Deutschkenntnisse, z.B durch Vorlage eines der folgenden Sprachzeugnisse: „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, „Grundstufe 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. Informationen zu Ausnahmen von vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse finden Sie hier
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, z.B. durch Vorlage des Arbeitsvertrages Ihres Ehegatten;
diese Checkliste dient ausschließlich der Kontrolle und Vorbereitung der Dokumente für die Antragstellung. Bitte drucken Sie sie dreifach aus. Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der angegebenen Reihenfolge in drei vollständigen Sätzen (Ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien) Die Originale erhalten Sie unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.
Informationen zur Einreise von Fachkräften finden Sie hier
Wenn Sie ein Visum im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen möchten und Ihnen bereits eine Vorabzustimmung gemäß § 81a Abs. 3 Nr. 6 AufenthG vorliegt, kontaktieren Sie uns bitte hier.
