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Visa-Information

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

01.07.2024 - Artikel

Willkommen in Deutschland!

Informationen zum Visumverfahren für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland


If you need information in English, please click here.


Checkliste Visumsantrag

  • Stellen Sie die unten aufgeführten Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen. Alle Unterlagen sind im Original mit einer Fotokopie vorzulegen. Originale und der Reisepass werden nicht einbehalten.
  • Zur Beantragung eines Visums müssen Sie persönlich in der Botschaft vorsprechen.
  • Fremdsprachige Unterlagen müssen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Unter www.justiz-dolmetscher.de finden Sie eine Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.

  • Alle Kopien müssen im Format A4 vorgelegt werden. Bitte die Kopien nicht heften, klammern oder tackern!

  • Buchen Sie hier einen Termin!

Wichtige Hinweise

  • Die Entscheidung über die Visumerteilung kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen/Nachweise erfordern.
  • Ihr Visumantrag wird so schnell wie möglich bearbeitet. Die Botschaft wird sich bei eventuellen Rückfragen oder nach Abschluss des Verfahrens unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Rückfragen nach dem Stand des Verfahrens ab.
  • Das erteilte Visum können Sie schließlich unter Vorlage Ihres Passes in der Botschaft abholen.
  • Aufgrund der Neufassung des § 26 Abs. 2 BeschV (Westbalkanregelung) ist seit dem 01.01.2021 die Antragstellung nach dieser Regelung für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nur noch bei der zuständigen Auslandsvertretung in einem dieser sechs Staaten möglich. Eine Antragstellung an der Botschaft Helsinki ist nicht mehr möglich.
  • Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können ein Working Holiday Visum bei jeder deutschen Auslandsvertretung weltweit beantragen. Im Regelfall können bei der Deutschen Botschaft Helsinki also nur Angehörige dieser drei Staaten ein Working Holiday Visum beantragen. Bitte buchen Sie einen Termin in der Kategorie „Working Holiday Visum“. Wenn Sie einen Termin in einer anderen Kategorie buchen, kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden.

    Bitte buchen Sie rechtzeitig einen Termin, da außerhalb der Online-Reservierung keine separaten Termine vergeben werden können.


Erforderliche Nachweise bei Arbeitsaufnahme

Erforderliche Nachweise bei Aufnahme eines Studiums

Erforderliche Nachweise für das Absolvieren eines studienfachbezogenen Praktikums

Erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum ausländischen Familienangehörigen

Erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum deutschen Familienangehörigen

Erforderliche Nachweise für Working Holiday Visum (auf Englisch)

Erforderliche Nachweise für die Chancenkarte


Ablehnung Ihres Antrags

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Die konkreten Ablehnungsgründe werden Ihnen im Ablehnungsbescheid mitgeteilt. Aus Datenschutzgründen dürfen die Gründe für die Ablehnung nur Ihnen selbst oder einem schriftlich Bevollmächtigten, jedoch nicht anderen Personen - wie zum Beispiel dem Einlader – mitgeteilt werden.

Wenn Sie der Ablehnung widersprechen möchten, können Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der ablehnenden Entscheidung gegenüber der Botschaft tun (sog. Remonstration) oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben. Wenn eine andere Person für Sie remonstrieren soll, müssen Sie ihr eine Vollmacht ausstellen. Die Remonstration muss schriftlich, per Fax oder als unterschriebene Anlage (pdf-Format) per E-Mail an die Botschaft übersandt werden. Wird der Visumsantrag nach Remonstration und erneuter Überprüfung durch die Botschaft wieder abgelehnt, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung in einem Remonstrationsbescheid noch einmal detaillierter schriftlich mitgeteilt. Gegen den Remonstrationsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.


Kompass
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