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Wichtige Hinweise für die Antragstellung

Der deutsche Reisepass enthält einen Chip, auf dem die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind. Dies gilt für alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Es ist aus diesem Grund zwingend erforderlich, dass Sie bei Beantragung Ihres Reisepasses und auch bei Beantragung eines Personalausweises persönlich bei der Botschaft vorsprechen.

Die Gültigkeit des biometrischen Reisepasses/Personalausweises beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses/Personalausweises ist nicht möglich.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie:

  • das Antragsformular vollständig ausfüllen,
  • die richtigen Passfotos einreichen (s. Musterbeispiele und Schablone) und
  • alle antragsbegründenden Unterlagen beifügen.

Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und helfen sich und uns, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten.

Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Sie vor Passbeantragung/Beantragung eines Personalausweises eine Namenserklärung abgeben müssen. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn Sie seit Ihrer letzten Passausstellung geheiratet und den Familiennamen Ihres Ehegatten angenommen haben. Eine Namenserklärung kann auch erforderlich sein, wenn Sie für Ihr Kind den ersten Reisepass beantragen und die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Termine können Sie hier reservieren.

Der Honorarkonsul in Oulu kann Passanträge entgegennehmen. Bitte kontaktieren Sie ihn direkt zur Vereinbarung eines Termins. Mehr Informationen finden Sie unter Passbeantragung über den Honorarkonsul in Oulu.

Abholzeiten für eines Reisepässe, Personalausweise und andere Dokumente: Montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr (ohne Termin).


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