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Reisepass für unter 18-Jährige / Personalausweis für Antragsteller unter 16 Jahren
Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Antragsteller unter 18 Jahren sowie eines Personalausweises für Antragsteller unter 16 Jahre. Bitte bringen Sie zur Antragstellung das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen im Original mit.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses/Personalausweises beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre. Anträge für Reisepässe/Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft gestellt werden. Die sorgeberechtigten Eltern und Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Bei Kindern ab 6 Jahren werden bei Beantragung die Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert und anschließend gleich wieder gelöscht werden.
Der Druck der Reisepässe/Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 8 bis 12 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.
Alle Pässe/Personalausweise müssen persönlich (Eltern und Kind müssen bei der Antragstellung anwesend sein.) nach Terminvereinbarung beantragt werden.
Notwendige Unterlagen
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passfotos (Bitte lassen Sie die Fotos ausdrucken, Dateien können nicht verwendet werden.)
- bisheriger Reisepass/Personalausweis oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes:
Wenn das Kind in Deutschland geboren oder nachträglich eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt wurde, wird nur diese deutsche Urkunde benötigt. Wenn Ihnen die Geburtsurkunde nicht vorliegt, können Sie beim zuständigen deutschen Standesamt eine neue Urkunde bestellen. Wenn das Kind in Finnland geboren wurde, wird folgendes Dokument benötigt:
vollständiger Auszug aus dem DVV Bevölkerungsregister (perhe ja henkilötiedot, extract from the finnish population system), ausgestellt auf den Namen des Kindes mit Angabe der Eltern und zusätzlich Sorgeberechtigten (auch wenn diese identisch sind).
Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, müssen außerdem das Datum der Vaterschaftsanerkennung aufnehmen lassen.
Es ist nicht möglich, dieses Dokument online zu bestellen. Bitte kontaktieren Sie daher DVV telefonisch oder per E-Mail. - Der tatsächliche Geburtsort definiert sich nach finnischen Recht (als Geburtsort des Kindes gilt der Wohnort der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt) anders als nach deutschem Recht (Geburtsort des Kindes ist der tatsächliche Geburtsort).
Füllen Sie daher bitte folgendes Formular aus und bringen dieses ebenfalls zum Termin mit: Bestimmung Geburtsort
- Wohnsitzbescheinigung (Residence certificate for Finland or an EU authority) des DVV in englischer Sprache und nicht älter als 6 Monate.
Sie können diese für die Verwendung in Finnland über den DVV Self-Service bestellen und als PDF-Dokument herunterladen. Bitte drucken Sie dieses aus und bringen es zum Termin mit. - Reisepässe/Personalausweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern in deutscher oder in englischer Sprache
- Ggfs. Namensbescheinigung, falls sich Ihr Name nach der letzten Ausstellung des aktuellen Ausweises geändert hat.
- falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, finnische Bescheinigung in englischer Sprache über die Einbürgerung mit Datum der Einbürgerung
- Abmeldebestätigung vom innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass/Personalausweis als Wohnsitz eingetragen ist
-
Einverständniserklärung des anderen Elternteils
PDF / 275 KB
, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird
(Ausnahme: Kinder über 16 Jahre für die Personalausweisbeantragung). - Pass- und Personalausweisgebühr PDF / 60 KB
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann, wenn die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Auch wenn der letzte Reisepass/Personalausweis in Finnland ausgestellt wurde, müssen Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitbringen. Der Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden.
Ihre Originalunterlagen werden nicht einbehalten. Sie bekommen sie unmittelbar nach Antragstellung zurück.
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf erforderlich sein.
Geburtsnamenserklärung für Kinder
In manchen Fällen ist zusätzlich eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern.
Weitere Informationen finden Sie hier.