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Reisepass für Erwachsene/Personalausweis für Antragsteller über 16 Jahren
Wenn Sie noch nie ein deutsches Ausweisdokument hatten, und bereits über 18 Jahre alt sind, kontaktieren Sie uns bitte vorab über das Kontaktformular
Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Erwachsene/Personalausweises für Antragsteller über 16 Jahren. Bitte bringen Sie zur Antragstellung das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen im Original mit.
Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses/Personalausweises beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Anträge für Reisepässe/Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft gestellt werden.
Bei Beantragung eines Reisepasses werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert und anschließend gleich wieder gelöscht werden.
Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden. Der Druck der Reisepässe/Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 8 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.
Notwendige Unterlagen
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passfotos (ausgedruckt)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
Wenn Sie in Deutschland geboren sind Ihre deutsche Geburtsurkunde, wenn Sie in Finnland geboren sind, Ihre finnische Geburtsurkunde. Diese können Sie bei der DVV über den Self-Service bestellen.
Hinweis zu deutschen Geburtsurkunden: Wenn Ihnen Ihre Geburtsurkunde nicht vorliegt, können Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes eine neue Urkunde bestellen.
- Wohnsitzbescheinigung (Residence certificate for Finland or an EU authority) des DVV in englischer Sprache und nicht älter als 6 Monate. Diese können Sie für die Verwendung in Finnland über den DVV Self-Service bestellen und als PDF-Dokument herunterladen. Bitte drucken Sie dieses aus und bringen es zum Termin mit.
- Wenn Ihr Name im Pass von dem in Ihrer Geburtsurkunde abweicht, ist ein Nachweis über die Namensänderung vorzulegen (z.B. deutsche/finnische Eheurkunde, deutsche Namensbescheinigung).
Sollten Sie keinen dieser Nachweise haben, ist unter Umständen eine Namenserklärung erforderlich (siehe untenstehende Informationen).
Wenn Ihr aktuelles Ausweisdokument von der Botschaft Helsinki ausgestellt wurde, Sie Ihre Geburtsurkunde/ Eheurkunde bereits vorgelegt haben und sich danach keine Änderung Ihres Nachnamens ergeben hat, müssen diese Unterlagen nun nicht nochmals eingereicht werden. - Wenn Sie in Deutschland eingebürgert wurden, die Einbürgerungsurkunde.
- Wenn Sie in Finnland eingebürgert wurden, einen Nachweis in englischer Sprache über die Einbürgerung mit Datum der Einbürgerung.
- Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass/Personalausweis als Wohnsitz eingetragen ist
- falls die Eintragung Ihres Doktorgrades im Pass/Personalausweis gewünscht ist: früherer Pass oder Personalausweis mit Eintragung des Doktortitels. Bei erstmaliger Eintragung: Promotionsurkunde (diese muss mindestens Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum enthalten)
- Pass- und Personalausweisgebühr PDF / 60 KB
Ihr Antrag kann ohne oben aufgeführten Unterlagen nicht bearbeitet werden. Bitte legen Sie diese vollständig vor, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags und erneute Vorsprachen bei der Botschaft zu vermeiden.
Ihre Original Dokumente werden nicht von der Botschaft einbehalten, sondern Sie erhalten diese unmittelbar bei Antragstellung zurück.
Wenn Ihr letztes Ausweisdokument bereits von der Botschaft Helsinki ausgestellt wurde und sich danach bei Ihrem Namen nichts geändert hat, ist die Vorlage der Geburtsurkunde und Eheurkunde nicht mehr erforderlich.
In Einzelfällen und insbesondere, wenn Ihr letztes Ausweisdokument bereits vor geraumer Zeit ausgestellt wurde, können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Namenserklärung
Falls sich Ihr Name seit der letzten Pass-, Personalausweisbeantragung geändert hat, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein, bevor Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann. Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die auf finnischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist. Selbst wenn Ihr aktueller Reisepass/Personalausweis den geführten Namen enthält, können zusätzliche Nachweise zur Namensführung notwendig sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorläufiger Reisepass
Bei Eilbedürftigkeit besteht die Möglichkeit der kurzfristigen Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Die oben aufgeführten Unterlagen müssen zur Antragstellung vollständig vorgelegt werden. Außerdem muss anhand von geeigneten Nachweisen glaubhaft gemacht werden, dass der Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden kann.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal 1 Jahr. Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten als gültiges Einreisedokument anerkannt wird bzw. Sie hierfür ggf. ein Einreisevisum benötigen würden (z. B. für die USA, Indonesien, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate). Bitte erkundigen Sie sich hierzu unbedingt vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft ihres Reiselandes.