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Reisepass für Erwachsene/Personalausweis für Antragsteller über 16 Jahren
Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Erwachsene/Personalausweises für Antragsteller über 16 Jahren. Bitte bringen Sie zur Antragstellung das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen im Original mit.
Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses/Personalausweises beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Anträge für Reisepässe/Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft gestellt werden.
Bei Beantragung eines Reisepasses werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert und anschließend gleich wieder gelöscht werden.
Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden. Der Druck der Reisepässe/Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 8 bis 12 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.
Notwendige Unterlagen
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passfotos (Bitte lassen Sie die Fotos ausdrucken, Dateien können nicht verwendet werden.)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- Wenn Sie in Deutschland geboren sind Ihre deutsche Geburtsurkunde, wenn Sie in Finnland geboren sind, einen Auszug aus dem finnischen Bevölkerungsregister (DVV) in englischer Sprache mit Angabe Ihrer Eltern (syntymätodistus)
Hinweis zu deutschen Geburtsurkunden: Wenn Ihnen Ihre Geburtsurkunde nicht vorliegt, können Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes eine neue Urkunde bestellen.
Wohnsitzbescheinigung (Residence certificate for Finland or an EU authority) des DVV in englischer Sprache und nicht älter als 6 Monate. Drucken Sie die Wohnsitzbescheinigung aus und bringen den Ausdruck zum Termin mit.
Wenn Ihr Name im Pass von dem in Ihrer Geburtsurkunde abweicht, ist ein Nachweis über die Namensänderung vorzulegen (z.B. deutsche Eheurkunde, deutsche Namensbescheinigung). Sollten Sie keinen dieser Nachweise haben, ist unter Umständen eine Namenserklärung erforderlich (siehe untenstehende Informationen).
- Wenn Sie in Deutschland eingebürgert wurden, die Einbürgerungsurkunde.
- Wenn Sie in Finnland eingebürgert wurden, einen Nachweis in englischer Sprache über die Einbürgerung mit Datum der Einbürgerung.
- Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass/Personalausweis als Wohnsitz eingetragen ist
- falls die Eintragung Ihres Doktorgrades im Pass/Personalausweis gewünscht ist: früherer Pass oder Personalausweis mit Eintragung des Doktortitels. Bei erstmaliger Eintragung: Promotionsurkunde (diese muss mindestens Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum enthalten)
- Pass- und Personalausweisgebühr PDF / 260 KB
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, wenn die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist. Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass/Personalausweis in Finnland erhalten haben, müssen Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitbringen. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden. Ihre Originalunterlagen werden nicht einbehalten. Sie bekommen sie unmittelbar nach Antragstellung zurück. Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf erforderlich sein, insbesondere dann, wenn Ihr Reisepass/Personalausweis schon jahrelang abgelaufen ist.
Namenserklärung
Falls sich Ihr Name seit der letzten Pass-, Personalausweisbeantragung geändert hat, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein, bevor Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann. Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die auf finnischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist. Selbst wenn Ihr aktueller Reisepass/Personalausweis den geführten Namen enthält, können zusätzliche Nachweise zur Namensführung notwendig sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorläufiger Reisepass
Bei Eilbedürftigkeit besteht die Möglichkeit der kurzfristigen Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Die oben aufgeführten Unterlagen müssen zur Antragstellung vollständig vorgelegt werden. Außerdem muss anhand von geeigneten Nachweisen glaubhaft gemacht werden, dass der Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden kann.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal 1 Jahr. Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten als gültiges Einreisedokument anerkannt wird und Sie hierfür ggf. ein Einreisevisum benötigen würden (z. B. für die USA). Bitte erkundigen Sie sich hierzu unbedingt vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft ihres Reiselandes.