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Eheschließung in Finnland oder Deutschland
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen finnischen Behörde (DVV) und beim deutschen Standesamt, welche Unterlagen zur Eheschließung benötigt werden. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen. Die Botschaft kann keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen oder eine Anmeldung der Eheschließung vornehmen.
Eheschließung in Finnland
1. Erforderliche Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei dem für Sie zuständigen DVV (Digi- ja väestötietovirasto), welche Unterlagen zur Eheschließung dort benötigt werden. Nur DVV kann verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen geben.
Für deutsche Staatsangehörige, die in Finnland heiraten wollen, ist in der Regel die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:
- Ehefähigkeitszeugnis (todistus avioliiton esteiden tutkinnasta): Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine mehrsprachige Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Eheschließenden genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Weitere Informationen finden Sie unten.
- gültiges Ausweisdokument (i.d.R. deutscher Reisepass)
- deutsche mehrsprachige bzw. internationale Geburtsurkunde
- gültige Meldebescheinigung
- im Falle von Vorehen: Scheidungsurteil, Scheidungsurkunde, ggfs. Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners, ggf. mit amtlicher Übersetzung und Apostille
Die zuständige Behörde (DVV) in Finnland kann weitere oder andere Unterlagen anfordern.
Eine in Finnland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, Ihre Eheschließung auch bei den deutschen Behörden registrieren zu lassen. Hierfür müssten Sie sich direkt an das für Ihren Wohnort bzw. für Ihren letzten Wohnort in Deutschland zuständige Standesamt wenden.
2. Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung in Finnland
Zur Eheschließung in Finnland benötigen Deutsche neben weiteren Unterlagen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis (todistus avioliiton esteiden tutkinnasta), das durch das zuständige Standesamt in Deutschland ausgestellt wird. Eine erweiterte Meldebescheinigung ist in der Regel nicht ausreichend. Die deutsche Botschaft kann keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
Das deutsche Standesamt muss zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses in begrenztem Umfang auch Feststellungen über die Person und die Ehefähigkeit des/der ausländischen Verlobten treffen und benötigt dazu Urkunden über den ausländischen Verlobten. Bitte planen Sie daher genügend Zeit für die Einholung aller erforderlichen Unterlagen ein.
Fremdsprachige, insbesondere finnische Unterlagen müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Ob eine andere Form ausreichend ist, klären Sie bitte direkt mit dem deutschen Standesamt. In der Regel bietet das finnische DVV (Digi- ja väestötietovierasto) die Ausstellung der Unterlagen auf Deutsch oder auf mehrsprachigen Vordrucken an.
Die Anerkennung ausländischer Urkunden können Standesbeamte von einer formellen Bestätigung der Echtheit (z.B. Apostille) abhängig machen. Verbindliche Auskünfte hierzu kann Ihnen nur das für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständige deutsche Standesamt erteilen.
Eheschließung in Deutschland
Sollte eine Eheschließung in Deutschland geplant sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige deutsche Standesamt am Ort der beabsichtigten Eheschließung. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen.
Die Verlobten müssen zum Erhalt der erforderlichen Unterlagen die beabsichtigte Eheschließung auch beim zuständigen Standesamt (DVV) in Finnland ankündigen. In der Regel ist ein Ehefähigkeitszeugnis (todistus avioliiton esteiden tutkinnasta) für den/die finnische Verlobte(n) erforderlich, das auch Angaben zu dem/der deutschen Verlobten enthält. Dazu muss der/die deutsche Verlobte in der Regel folgende Unterlagen bei (DVV) in Finnland einreichen:
- gültiges Ausweisdokument (i.d.R. deutscher Reisepass)
- deutsche mehrsprachige bzw. internationale Geburtsurkunde
- gültige Meldebescheinigung
- im Falle von Vorehen: Scheidungsurteil, Scheidungsurkunde, ggfs. Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners, ggf. mit amtlicher Übersetzung und Apostille
Das finnische Standesamt (DVV) kann andere oder weitere Unterlagen anfordern.
Namensführung von Ehegatten nach deutschem Recht
Zur Namensführung von Ehegatten nach deutschem Recht finden Sie Informationen hier.
Zu einer evtl. erforderlichen Beglaubigung (Kopie- und Unterschriftsbeglaubigung) finden Sie Informationen hier.
Die Botschaft nimmt keine Übersetzungen vor, Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.
Bitte richten Sie alle Fragen zu erforderlichen Unterlagen und Form der Unterlagen an die zuständigen Behörden in Deutschland (Standesamt) und Finnland (DVV), die Botschaft kann dazu keine verbindlichen Auskünfte erteilen.