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Beantragung eines Reisepasses/ Personalausweises oder Reisedokuments zur Rückkehr nach Deutschland bei der Honorarkonsulin in Oulu

04.01.2024 - Artikel

Zuständig für die Passausstellung sind im Ausland nur berufskonsularische Vertretungen, also in Finnland nur die Botschaft Helsinki. Um Ihnen die zum Teil sehr weite und mit hohen Kosten verbundene Anreise zur Botschaft zu ersparen, wurde die Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Oulu mit der erforderlichen Hard- und Software ausgestattet, um Anträge für Reisepässe und Personalausweise entgegenzunehmen (kein Expressverfahren, kein vorläufiger Reisepass).
Neben den regulären Gebühren und dem Auslagenersatz für die Versendung der gedruckten Ausweisdokumente fallen für die Antragstellung bei der Honorarkonsulin zusätzliche Gebühren in Höhe von 79,- Euro an. Die Botschaft Helsinki prüft Ihren Passantrag inhaltlich und bearbeitet ihn weiter; Rückfragen (etwa zur Staatsangehörigkeit oder zur Namensführung) werden von hier aus direkt mit Ihnen aufgenommen.


Sollten Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben und zur Rückkehr nach Deutschland ein Ausweisdokument benötigen, können Sie bei der Honorarkonsulin in Oulu einen Reiseausweis als Passersatz beantragen.

Bitte kontaktieren Sie die Honorarkonsulin vorab und vereinbaren Sie einen Termin für die Beantragung Ihres Passes bzw. Reiseausweises als Passersatz.

Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses/ Personalausweises finden Sie hier.

Informationen zur Beantragung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland finden Sie hier.


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