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Informationen zum elektronischen Personalausweis


Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist bei Ausstellung automatisch aktiviert und kann nicht deaktiviert werden. Damit können Sie sich bei Internet-Anwendungen und Automaten, die die Online- Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren. Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern. Dort finden Sie auch eine Broschüre mit weiteren Informationen.

Für jeden Personalausweis wird grundsätzlich eine (Transport-) PIN, eine Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort erzeugt und Ihnen mit dem sogenannten PIN-Brief übersandt. Diese PIN wird benötigt, um eine eigene PIN auf dem Personalausweis zu speichern, wenn Sie die elektronischen Funktionen nutzen möchten.

Bei Abholung Ihres Personalausweises müssen Sie den Erhalt des PIN-Briefes bestätigen.
Antragsteller, die im Zeitpunkt der Beantragung nicht mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind, bekommen keinen PIN-Brief, da unter 16-jährige die elektronischen Funktionen nicht nutzen dürfen.


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