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Führerschein und Kfz

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

20.06.2023 - Artikel

Führerscheine

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers richtet sich die Zuständigkeit
für die Ausstellung von Führerscheinen nach dem Wohnort. Wenden Sie sich hier bitte direkt an die in
Finnland zuständigen Führerscheinbehörden.

Informationen zum Führerscheinumtausch in Deutschland
Der Bundesrat hat 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Das Datum bis zu dem der Führerschein – je nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr - umgetauscht sein muss und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Einfuhr und Anmeldung von Kraftfahrzeugen
Wenn Sie ein Fahrzeug nach Finnland überführen, ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld Ihre deutsche Kfz-Zulassungsstelle kontaktieren. Dort erhalten Sie Informationen zur Abmeldung und zum Ausfuhrkennzeichen.
Informationen zur Registrierung eines Fahrzeugs in Finnland finden Sie auf den Webseiten des finnischen Zolls und der Finnish Transport and Communications Agency.

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