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Liste von deutschsprachigen Rechts- und PatentanwältInnen in Finnland
Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Allgemeine Informationen
In Finnland besteht kein Anwaltszwang. Die Prozessvertretung ist jedoch nur Mitgliedern der finnischen Anwaltskammer (d. h. Rechtsanwälten- und -anwältinnen) vorbehalten – sowie außerdem Juristen und Juristinnen, die eine besondere Prozessführungserlaubnis bekommen haben (so genannte Licenced Legal Counsel, auf Finnisch luvan saanut oikeudenkäyntiavustaja). Letztere unterstehen ebenfalls der Aufsicht der finnischen Anwaltskammer. Ausländische RechtsanwältInnen, die sich in eine von der finnischen Anwaltskammer geführte Liste haben eintragen lassen, sind finnischen AnwältInnen gleichgestellt und dürfen damit ebenfalls vor Gericht auftreten.
Einer speziellen Zulassung bei einzelnen Gerichten oder für bestimmte Bezirke bedarf es nicht. Die genannten RechtsanwältInnen sind daher bei allen finnischen Gerichten in jeder Instanz zugelassen. Der Firmenzusatz asianajotoimisto (finnisch) oder advokatbyrå (schwedisch) zeigt an, dass die Kanzlei Mitglied der Finnischen Anwaltskammer ist.
Rechtsanwaltshonorare werden frei vereinbart. In Finnland richtet sich die Höhe des Honorars – anders als in Deutschland – grundsätzlich nicht unmittelbar nach dem Streitwert, sondern nach dem Umfang des anwaltlichen Aufwandes. Daher liegt das Honorar insbesondere bei geringen Streitwerten im Allgemeinen deutlich über dem in Deutschland. Bei sehr hohen Streitwerten kann allerdings auch der umgekehrte Effekt eintreten. Grundsätzlich wird auf Stundenbasis abgerechnet. Je nach Schwierigkeitsgrad des Falles, sowie dem Wert und der Bedeutung der Sache für den Mandanten, liegen die Stundensätze in etwa zwischen 100 und 350 Euro. Im Einzelfall können auch deutlich höhere Stundensätze verlangt werden. Es wird daher dringend empfohlen, vor Auftragserteilung die möglichen Kosten kalkulieren zu lassen und ein Stundenhonorar auszuhandeln.
Prozesskostenhilfe (finnisch: oikeusapu) wird auf Antrag auch Ausländern gewährt, sofern diese in einem der EU-/EFTA Staaten ihren Wohn- oder Aufenthaltsort haben. Die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe wird von eigens dafür eingerichteten Rechtshilfebüros getroffen. Der Antrag kann unabhängig vom Wohnsitz bei jedem dieser Büros schriftlich oder persönlich (mündlich) gestellt werden. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, aus denen sich die wirtschaftliche Situation des Antragstellers ergibt. Antragsformulare stehen im Internet unter https://oikeus.fi/oikeusapu/en/index.html auch in englischer Sprache zur Verfügung. Bei Gewährung von Prozesskostenhilfe werden je nach Einkommensverhältnissen die Kosten insgesamt oder teilweise vom Staat getragen. Die außergerichtlichen Kosten der obsiegenden Partei (im Wesentlichen die Anwaltskosten) werden jedoch nicht vom Staat getragen, wenn der Prozesskostenhilfeempfänger in der Sache vor Gericht unterliegt.
In Finnland gibt es nur sogenannte öffentliche Notare, deren Aufgaben und Befugnisse sich jedoch von denen deutscher Notare unterscheiden. In Finnland besteht weitgehend Formfreiheit für zivilrechtliche Rechtsgeschäfte, sodass die Mitwirkung eines Notars anders als in Deutschland oftmals nicht erforderlich ist. Allerdings besteht z.B. für Grundstücksgeschäfte die Pflicht, eine öffentliche Beglaubigung einzuholen. Diese Aufgabe wird von den öffentlichen Notaren (i.d.R. Verwaltungsangestellte beim Magistrat) wahrgenommen. Darüber hinaus sind öffentliche Notare befugt, Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien vorzunehmen. Weitere Informationen bietet auch die Internetseite https://dvv.fi/en/
Auskünfte über ausländisches Recht obliegen den Botschaften der jeweiligen Staaten. Daneben erteilt auch das
Bundesverwaltungsamt
Referat AG ZMV II 7
Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige über ausländisches Recht
Eupener Str. 125 (Haus II)
50933 Köln
E-Mail: auswandern@bva.bund.de
Internet: www.auswandern.bund.de
auskünfte über ausländisches Recht. Die Bundesstelle bietet keine telefonische, persönliche oder schriftliche Beratung an. Sie stellt auf Anfrage lediglich Auszüge der Gesetzestexte zur Verfügung.
In wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten bietet die Rechtsabteilung der Deutsch-Finnischen Handelskammer in Helsinki Beratung und Unterstützung in deutscher Sprache an.
Kontakt:
Deutsch-Finnische Handelskammer
Unioninkatu 32 B
00100 Helsinki/Finnland
Tel.: +358 9 612 2120
E-Mail: info@dfhk.fi
Internet: www.ahkfinnland.de
Leiterin der Rechtsabteilung: Anna-Kaisa Wilhelm
Mobil: +358 50 477 0002
E-Mail: anna-kaisa.wilhelm@dfhk.fi
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Finnisch
Arbeitsrecht und tarifvertragliche Beratung, Vertragsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertretung im Zivilprozess
Standesorganisation in Finnland
Finnischer Rechtsanwaltsverband:
Suomen Asianajajat
Simonkatu 12 B 16
00101 Helsinki/Finnland
Tel.: +358 9 6866 120
E-Mail: info@asianajajaliitto.fi
RECHTSANWÄLTINNEN
Außerdem haben Sie die Möglichkeit der Rechtsanwaltssuche über das EU-Justiz-Portal
| Name und Anschrift | Fachrichtung |
| HELSINKI | |
Peter Jaspers, Claudia Greiner Bergmann Attorneys at Law (LTD) Pohjoisesplanadi 21 A 00100, Helsinki +358 10 339 8800 office@bergmann.fi peter.jaspers@bergmann.fi claudia.greiner@bergmann.fi www.bergmann.fi | Fachrichtung: Wirtschaftsberatende Kanzlei mit besonderem Schwerpunkt in den Branchen Anlagenbau, Energie und Infrastruktur. Industrieprojekte, Corporate & M&A, Schiedsverfahren und Prozesse. Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Timo Engels Kyllikinportti 2 00240 Helsinki +358-45-114 3010 | Strafrecht, internationales Erb- und Familienrecht, Vertragsrecht, Ausländerrecht Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Kari Lunnas
+358 500 20 38 06 | hauptsächlich Insolvenzrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Erbrecht, Internationales Privatrecht, Prozessführung / Litigation Korrespondenzsprachen: Finnisch, Deutsch, Englisch, Schwedisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Mikko Lehto Rechtsanwaltskanzlei Mikko Lehto GmbH Yrjönkatu 36 A 00100 Helsinki +358 50 529 8657 | Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Familienund Erbrecht, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Prozessführung; Zivil- und Strafsachen Korrespondenzsprachen: Finnisch, Schwedisch, Deutsch, Englisch, Polnisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Kanzlei Pöpken, Santjer, Bischoff Mika Joachim Pöpken, Kai-André Santjer, Florian Bischoff
E-Mail: info@psb-legal.com Internet: www.psb-legal.com | Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Int. Kauf- und Handelsrecht/ Vertriebsrecht, Erbrecht, grenzüberschreitende Erbangelegenheiten Internationales Vertrags-, Kauf- und Vertriebsrecht, deutsches Prozessrecht (internationales) Handelsrecht, allgemeines deutsches Zivilrecht, Recht des geistigen Eigentums (Marken,- Design- und Urheberrecht) Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Schwedisch, Finnisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
OTM Erasmus Pimenoff Pl 777
| Straf- und Verwaltungsrecht Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Finnisch, Schwedisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Jusse Rissanen
| Wirtschaftsberatende Kanzlei mit besonderem Schwerpunkt auf Zivilrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Prozessführung und Streitschlichtung, Gewerblicher Rechtsschutz, Öffentliche Ausschreibungsverfahren, Immaterialgüterrecht, Datenschutzrecht Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Schwedisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Gerrit van Setten Erottajankatu 2
| Vertrags- und Handelsrecht, Kauf- und Lieferungsrecht, Erbrecht, Zivilprozessrecht, internationales Recht Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Finnisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Markus Majer Asianajotoimisto Majer Liisankatu 15 A 9 00170 Helsinki +358 40 214 4427 | Arbeitsrecht (für Unternehmen) Korrespondenzsprachen: Deutsch, Finnisch, Englisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
| Fusionen und Übernahmen, Streitbeilegung sowie Gesellschafts- und Handelsrecht. Die Kanzlei berät in einem breiten Spektrum des Wirtschaftsrechts Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Schwedisch, Finnisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
| TURKU | |
Juha Auvinen Asianajotoimisto Edelle
| Familien- und Erbschaftsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Schwedisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Peter Åkerlund Partner, IP Lawyer Kansakoulukatu 3 00100, Helsinki +358 9 686 684 0 | Marken- und Designschutz Korrespondenzsprachen: Finnisch, Schwedisch, Englisch, Deutsch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und - Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |