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Visa-Information

Schengen Visum, © colourbox
Willkommen in Deutschland!
Informationen zum Visumverfahren für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland
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Checkliste Visumsantrag
- Stellen Sie die unten aufgeführten Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen. Alle Unterlagen sind im Original mit je 2 Fotokopien vorzulegen. Originale und der Reisepass werden nicht einbehalten.
- Zur Beantragung eines Visums müssen Sie persönlich in der Botschaft vorsprechen.
Fremdsprachige Unterlagen müssen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Unter www.justiz-dolmetscher.de finden Sie eine Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Alle Kopien müssen im Format A4 vorgelegt werden.
- Buchen Sie hier einen Termin!
Wichtige Hinweise
- Die Entscheidung über die Visumerteilung kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen/Nachweise erfordern.
- Ihr Visumantrag wird so schnell wie möglich bearbeitet. Die Botschaft wird sich bei eventuellen Rückfragen oder nach Abschluss des Verfahrens unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Rückfragen nach dem Stand des Verfahrens ab.
- Das erteilte Visum können Sie schließlich unter Vorlage Ihres Passes in der Botschaft abholen.
- Aufgrund der Neufassung des § 26 Abs. 2 BeschV (Westbalkanregelung) ist seit dem 01.01.2021 die Antragstellung nach dieser Regelung für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nur noch bei der zuständigen Auslandsvertretung in einem dieser sechs Staaten möglich. Eine Antragstellung an der Botschaft Helsinki ist nicht mehr möglich.
- Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können ein Working Holiday Visum bei jeder deutschen Auslandsvertretung weltweit beantragen. Im Regelfall können an der Botschaft Helsinki also nur Angehörige dieser drei Staaten diese Visa beantragen. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Botschaft, wenn Sie ein Working Holiday Visum beantragen möchten und teilen Sie mit welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Die Botschaft prüft dann, ob Sie einen Termin erhalten können und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Erforderliche Nachweise bei Arbeitsaufnahme
Erforderliche Nachweise bei Aufnahme eines Studiums
Erforderliche Nachweise für das Absolvieren eines studienfachbezogenen Praktikums
Erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum ausländischen Familienangehörigen
