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Erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum deutschen Familienangehörigen

11.01.2024 - Artikel

Bei der Antragstellung grundsätzlich immer vorzulegende Unterlagen:

  • Füllen Sie hier das Antragsformular aus und bringen Sie zwei Ausdrucke zu Ihrem Termin mit.
  • Informationsblatt zum Datenschutz
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos;
  • Reisepass, der noch mindestens 6 weitere Monate gültig ist, mindestens noch 2 freie Seiten hat und eine Gesamtgültigkeitsdauer von 10 Jahren nicht überschreitet (Es werden Fotokopien von allen Seiten mit Eintragungen benötigt);
  • gültiger finnischer Aufenthaltstitel;
  • Ihre aktuelle Finnische Meldebescheinigung im Original: Residence certificate for Finland or an EU authority erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto (DVV) in englischer Sprache
  • Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist erst nach Einreise und Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland möglich. Deshalb ist für den Visumantrag folgernder Nachweis vorzulegen: Gültige Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten, der die Kosten für eine etwaige Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall sowie die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus abdeckt (Mindestdeckungssumme 30.000 €). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisekrankenversicherung den Versicherungsschutz nicht ausschließt, wenn ein längerfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Es werden ausschließlich innerhalb der EU abgeschlossene Krankenversicherungen akzeptiert.

Erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum deutschen Familienangehörigen

  • Relevante Personenstandsurkunde(n) (z. B. Eheurkunde, Geburtsurkunde) mit

    einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Hier finden Sie eine Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen;

  • Falls die Personenstandsurkunde(n) nicht in einem EU-Land ausgestellt wurde(n): Legalisierungsvermerk/Apostille;
  • Passkopie des Familienangehörigen in Deutschland (Referenzperson);
  • Fotokopie des deutschen Aufenthaltstitels des Familienangehörigen;
  • Meldebescheinigung des Familienangehörigen (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis über einfache Deutschkenntnisse, z.B durch Vorlage eines der folgenden Sprachzeugnisse: „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, „Grundstufe 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. Informationen zu Ausnahmen von vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse finden Sie hier
  • Bei Familiennachzug zum deutsche Kind ist kein Nachweis über Deutschkenntnisse vorzulegen.
  • Wenn die Kindeseltern nicht verheiratet sind, ist ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht vorzulegen.


Diese Checkliste dient ausschließlich der Kontrolle und Vorbereitung der Dokumente für die Antragstellung. Bitte drucken Sie sie zweifach aus. Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der angegebenen Reihenfolge in zwei vollständigen Sätzen (Ein Satz Originale und ein Satz Kopien). Bitte beachten Sie: Originale sind handschriftlich (nicht digital) unterschriebene Dokumente. Die Originale erhalten Sie unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.

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