Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erforderliche Nachweise für das Absolvieren eines studienfachbezogenen Praktikums

19.09.2023 - Artikel

Bei der Antragstellung grundsätzlich immer vorzulegende Unterlagen:

  • Füllen Sie hier das Antragsformular aus und bringen Sie zwei Ausdrucke zu Ihrem Termin mit.
  • Informationsblatt zum Datenschutz
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos;
  • Reisepass, der noch mindestens 6 weitere Monate gültig ist, mindestens noch 2 freie Seiten hat und eine Gesamtgültigkeitsdauer von 10 Jahren nicht überschreitet (Es werden Fotokopien von allen Seiten mit Eintragungen benötigt);
  • gültiger finnischer Aufenthaltstitel;
  • Ihre aktuelle Finnische Meldebescheinigung im Original: Residence certificate for Finland or an EU authority erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto (DVV) in englischer Sprache
  • Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist erst nach Einreise und Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland möglich. Deshalb ist für den Visumantrag folgernder Nachweis vorzulegen: Gültige Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten, der die Kosten für eine etwaige Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall sowie die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus abdeckt (Mindestdeckungssumme 30.000 €). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisekrankenversicherung den Versicherungsschutz nicht ausschließt, wenn ein längerfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Es werden ausschließlich innerhalb der EU abgeschlossene Krankenversicherungen akzeptiert.
  • die Visumgebühr (75 EUR) kann bar oder mit Kreditkarte (Visa- oder MasterCard) bezahlt werden.

Zusätzlich erforderliche Nachweise für das Absolvieren eines studienfachbezogenen Praktikums:

  • Praktikumsvertrag mit Angaben zu Art und Dauer des Praktikums und zur Höhe der Vergütung;
  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die Ihr Arbeitgeber beantragen kann (nicht für Praktika im Rahmen von Erasmus-Programmen);
  • Nachweise über das bisherige Studium in Finnland;
  • Bestätigung der finnischen Hochschule, dass das Praktikum Teil des Studiums ist;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Praktikums, d. h.

    Vergütung in Höhe von mind. 934,- EUR/Monat oder Nachweis eines eingerichteten Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem Sperrguthaben in Höhe von 934,- EUR/Monat;

Diese Checkliste dient ausschließlich der Kontrolle und Vorbereitung der Dokumente für die Antragstellung. Bitte drucken Sie sie zweifach aus. Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der angegebenen Reihenfolge in zwei vollständigen Sätzen (Ein Satz Originale und ein Satz Kopien). Bitte beachten Sie: Originale sind handschriftlich (nicht digital) unterschriebene Dokumente. Die Originale erhalten Sie unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.



nach oben