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Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Am 18. Juni 2011 ist die EG-Unterhaltsverordnung (EG-UntVO) in Kraft getreten. Sie erleichtert für Unterhaltsberechtigte die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Zu diesem Zweck wurde ein flächendeckendes Netz von Zentralen Behörden geschaffen. Die Aufgabe der Zentralen Behörde nimmt in Deutschland das Bundesamt für Justiz wahr. Die Verordnung betrifft Unterhaltspflichten, die auf einem Familien-, Verwandtschafts-, oder eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruhen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Die zentrale Behörde in Finnland ist das Justizministerium, das weitere Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht.