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Anzeigepflicht von Barmitteln
Anzeigepflicht von Barmitteln bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus einem EU-Mitgliedstaat
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen alle Personen, die Barmittel von 10.000 Euro oder mehr mitführen, diese dem Zoll auf Befragen anzeigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Zoll.