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Geburt eines Kindes, Deutsche Geburtsurkunde

09.02.2024 - Artikel

Deutsche Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Erwirbt das Kind mit der Geburt noch weitere Staatsangehörigkeiten (z.B. weil ein Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt), ist dies in der Regel für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unerheblich.

Eine wichtige Ausnahme von dem Grundsatz des Staatsangehörigkeitserwerbs durch Abstammung betrifft im Ausland geborene Kinder deren deutscher Elternteil selbst im Ausland und nach dem 31.12.1999 geboren wurde. Weitere Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung müssen die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam mit dem Kind persönlich zur Botschaft kommen. Es werden die unten aufgeführten Unterlagen im Original mit je 1 einfachen Kopie benötigt. Fremdsprachige, insbesondere finnische Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. In der Regel bietet das finnische DVV (Digi- ja väestötietovirasto) die Ausstellung der Unterlagen auf Deutsch oder auf mehrsprachigen Vordrucken an. Für die entstehenden Kosten müssen Sie selbst aufkommen.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular für die
    Nachbeurkundung der Geburt PDF / 188 KB oder die Erklärung zur Namensführung PDF / 149 KB
  • Informationsblatt zum Datenschutz
  • finnische Geburtsurkunde des Kindes, d.h. einen Auszug aus dem finnischen Bevölkerungsregister (syntymätodistus erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto DVV) mit Angabe der Eltern. Bitte lassen Sie auch ausdrücklich gesondert die Sorgeberechtigten aufnehmen. Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, sollten außerdem das Datum der Vaterschaftsanerkennung aufnehmen lassen.
  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses (Nur dieses Dokument, die syntymätodistus sairaalasta, enthält Angaben zum tatsächlichen Geburtsort des Kindes.)
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Reisepässe/Personalausweise beider Elternteile
  • Abmeldebestätigung vom innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Reisepass/Personalausweis als Wohnsitz eingetragen ist
  • Finnische Meldebescheinigung der Eltern (asuinpaikkatodistus erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto DVV)
  • Heiratsurkunde der Eltern. Ausländische Heiratsurkunden, die nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt wurden, sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Im Einzelfall wird auch eine Apostille oder Legalisation der Heiratsurkunde benötigt.
  • Falls die Eltern bei Geburt nicht verheiratet waren, wird die Vaterschaftsanerkennung und ggf. die Sorgeerklärung benötigt
  • ggf. Unterlagen zu Geschwisterkindern (z.B. Geburtsurkunde oder Namensbescheinigung)
  • ggf. Angaben und Dokumente zu Vorehen und deren Auflösung (z.B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend, finnische Bescheinigung über die Einbürgerung mit Datum der Einbürgerung

Auflistung der Unterlagen zum Ausdrucken

Diese Auflistung ist unter Umständen nicht abschließend. Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen bei Antragstellung erforderlich sein oder vom deutschen Standesamt nachgefordert werden.

Hier gelangen Sie zur Terminvereinbarung.

Weitere Informationen zu Abstammung, elterlicher Sorge und Namensführung finden Sie hier.

Gebühren
Die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift beträgt 80,- Euro. Die Gebühr für die Beglaubigung jeder Fotokopie beträgt 25,- Euro. Aufgrund von Rundungen können die Gebühren bei Kreditkartenzahlungen geringfügig höher oder niedriger ausfallen. Zur Reduzierung der Kosten können auch Originale, insbesondere der finnischen Urkunden und Registerauszüge, an die deutschen Standesämter verschickt werden. Bitte bringen Sie trotzdem alle oben aufgeführten Unterlagen im Original mit je 1 einfachen Kopie mit.

Beim zuständigen Standesamt werden weitere und je nach Standesamt unterschiedliche Gebühren erhoben, die Sie direkt dort erfragen müssen.

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