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Ausweisverlust

04.01.2024 - Artikel

Reiseausweis als Passersatz (RAP) zur Rückkehr nach Deutschland

Zur Rückkehr nach Deutschland kann Ihnen ein „Reiseausweis als Passersatz“ (RAP) ausgestellt werden.
Sie können einen Reiseausweis als Passersatz nicht nur bei der Botschaft in Helsinki, sondern auch bei der Honorarkonsulin in Oulu oder dem Honorarkonsul in Rovaniemi beantragen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft, die Honorarkonsulin bzw. den Honorarkonsul vorab und vereinbaren Sie einen Termin.

Notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original benötigt (finnische Unterlagen bitte in englischer Sprache vorlegen):

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passfotos (Bitte lassen Sie die Fotos ausdrucken, Dateien können nicht verwendet werden.)
  • vollständig ausgefüllte Verlustanzeige
  • Polizeiliche Verlustmeldung der finnischen Polizei in englischer Sprache
  • Nachweis Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit

Wenn Sie beglaubigte Fotokopien Ihrer verlorengegangenen Ausweispapiere vorlegen können, ist eine sofortige Ausstellung möglich. Ohne diese Kopien muss grundsätzlich das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden, so dass der RAP in der Regel nicht am Tag der Antragstellung sondern erst am darauffolgenden Tag ausgestellt werden kann.

  • Gebühr in Höhe von 52,- Euro zahlbar in bar oder per Kreditkarte (Visa- oder Mastercard)

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller beide Elternteile ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).


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