Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa-Information
Schengen Visum © Auswärtiges Amt
Willkommen in Deutschland!
If you need information in English, please click here.
Informationen zur Beantragung eines Visums
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Informationen zu Antragskategorien und Unterlagen finden Sie im Visanavigator.
- Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das Auslandsportal. Sobald Ihr Antrag vollständig eingereicht ist, erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung für die persönliche Vorsprache bei der Botschaft.
Hinweis: Für die Aufenthaltszwecke Forschung, Van-der-Elst, Freiwilliges Soziales Jahr oder Selbständige Erwerbstätigkeit ist eine Antragstellung im Auslandsportal noch nicht möglich. Buchen Sie bitte direkt einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
- Keine telefonische Beratung/keine Auskünfte zu Antragsverfahren
- Antragsteller gemäß § 26 BeschV („Westbalkan-Regelung“) müssen in ihrem Heimatland beantragen (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro & Serbien).
- Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können ein Working Holiday Visum bei jeder deutschen Auslandsvertretung weltweit beantragen. Bei der Deutschen Botschaft Helsinki können also nur Angehörige dieser drei Staaten ein Working Holiday Visum beantragen. Bitte buchen Sie einen Termin in der Kategorie „Working Holiday Visum“. Wenn Sie einen Termin in einer anderen Kategorie buchen, kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden.
Checklisten Visumsantrag
Stellen Sie bitte die unten aufgeführten Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen. Alle Unterlagen sind im Original mit einer Fotokopie vorzulegen. Originale und der Reisepass werden für das Antragsverfahren nicht einbehalten.
Zur Beantragung eines Visums müssen Sie persönlich in der Botschaft vorsprechen.
Fremdsprachige Unterlagen müssen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Unter www.justiz-dolmetscher.de finden Sie eine Übersetzerdatenbank der deutschen Landesjustizverwaltungen.
Alle Kopien müssen im Format A4 vorgelegt werden. Bitte die Kopien nicht heften, klammern oder tackern!
Erforderliche Nachweise bei Arbeitsaufnahme
Erforderliche Nachweise bei Aufnahme eines Studiums
Erforderliche Nachweise für das Absolvieren eines studienfachbezogenen Praktikums
Erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum ausländischen Familienangehörigen
Erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum deutschen Familienangehörigen
Erforderliche Nachweise für Working Holiday Visum (auf Englisch)
Erforderliche Nachweise für die Chancenkarte
Abschaffung des Remonstrationsverfahrens
Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visa-bescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren. Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde.
Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrationsverfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Wartezeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbildung, zum Studium und zur Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslandsportal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur Abgabe vollständiger (digitaler) Anträge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Verfahrens deutlich verbessern und Verzögerungen durch unvollständige Anträge vermeiden wird.