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Internationaler Urkundenverkehr

14.02.2023 - Artikel

Beschaffung finnischer Urkunden
Finnische Personenstandsurkunden, z.B. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, können beim zentralen finnischen Bevölkerungsregister (Digi- ja Väestötitovirasto, DVV) beantragt werden. Das DVV stellt Dokumente in Form von Auszügen aus dem finnischen Bevölkerungsregister mit den entsprechenden Informationen aus. In der Regel können Urkunden auch auf Deutsch oder auf mehrsprachigen Vordrucken ausgestellt werden. Telefonisch oder per E-Mail können Originalurkunden (mit Unterschrift und Siegel) bestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des DVV.
Ein finnisches Ehefähigkeitszeugnis zur Vorlage z.B. in Deutschland können Sie ebenfalls beim DVV beantragen.
Ein finnisches Führungszeugnis zur Vorlage im Ausland, können Sie auf der Website des Legal Register Centre (oikeusrekisterikeskus) beantragen.

Beschaffung deutscher Urkunden
Für eine Verwendung im Ausland werden häufig deutsche Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden benötigt. Zur Beantragung von Personenstandsurkunden müssen Sie sich direkt an das hierfür zuständige Standesamt wenden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Standesfall (Geburt, Heirat, Tod) ereignet hat. Beispiel: Wenn Herr X in Hannover geboren wurde und eine neue Geburtsurkunde braucht, kann er sie beim Standesamt in Hannover bestellen.
Nahezu alle Städte und Gemeinden haben eine Homepage und Urkunden können größtenteils auch per E-Mail bestellt werden.
Informationen zur Beantragung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses finden Sie hier.

Auch wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie ein Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Informationen und das Antragsformular für ein Führungszeugnis finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Beschaffung einer Apostille
Durch die Verordnung (EU) 2016/1191 werden bestimmte, von Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats ausgestellte öffentliche Urkunden von der Legalisation oder Apostillierung befreit. Wenn Sie dennoch für eine deutsche Urkunde eine Apostille benötigen, finden Sie dazu hier weitere Informationen.
Wenn Sie eine Apostille für eine finnische Urkunde benötigen, können Sie sich an das zentrale finnische Bevölkerungsregister wenden. Weitere Informationen zum Apostille-Verfahren in Finnland finden Sie auf der Webseite des DVV.


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