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Eheangelegenheiten, deutsche Eheurkunde

09.02.2024 - Artikel

Notwendige Unterlagen

Für die Nachbeurkundung der Eheschließung oder die Erklärung zur Namensführung müssen beide Ehegatten gemeinsam persönlich zur Botschaft kommen.

Es werden die unten aufgeführten Unterlagen im Original mit je EINER einfachen Kopie benötigt. Fremdsprachige, insbesondere finnische Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. In der Regel bietet das finnische DVV (Digi- ja väestötietovirasto) die Ausstellung der Unterlagen auf Deutsch oder auf mehrsprachigen Vordrucken an.

Der Umfang der notwendigen Dokumente ist für die Nachbeurkundung der Eheschließung im deutschen Eheregister und für eine Namenserklärung gleich.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular für die
    Nachbeurkundung der Eheschließung oder die Erklärung zur Namensführung
  • Informationsblatt zum Datenschutz
  • Ihre finnische Heiratsurkunde. Bei einer Eheschließung außerhalb Finnlands ist im Einzelfall eine Apostille oder Legalisation der Heiratsurkunde erforderlich. Ausländische Heiratsurkunden, die nicht in englischer oder deutscher Sprache, ausgestellt wurden, sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen.
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten, d.h. wenn Sie in Deutschland geboren sind Ihre deutsche Geburtsurkunde, wenn Sie in Finnland geboren sind, einen Auszug aus dem finnischen Bevölkerungsregister: syntymätodistus erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto (DVV) mit Angaben Ihrer Eltern in deutscher Sprache
  • Hinweis zu deutschen Geburtsurkunden: Wenn Ihnen Ihre Geburtsurkunde nicht vorliegt, können Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes eine neue Urkunde bestellen.
  • Reisepässe/Personalausweise beider Ehegatten
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend, finnische Bescheinigung über die Einbürgerung mit Datum der Einbürgerung
  • Abmeldebestätigung vom innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Reisepass/Personalausweis als Wohnsitz eingetragen ist
  • Ihre Finnische Meldebescheinigung: asuinpaikkatodistus erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto (DVV)
  • ggf. Angaben und Dokumente zu Vorehen und deren Auflösung (z.B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
  • bei Kindern, die in der Ehe geboren wurden, die Geburtsurkunde(n) des/der Kindes/r

Auflistung der Unterlagen zum Ausdrucken

Diese Auflistung ist unter Umständen nicht abschließend. Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen bei Antragstellung erforderlich sein oder vom deutschen Standesamt nachgefordert werden.

Hier gelangen Sie zur Terminvereinbarung


Gebühren

Die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift beträgt 80,- Euro. Die Gebühr für die Beglaubigung jeder Fotokopie beträgt 25,- Euro. Aufgrund von Rundungen können die Gebühren bei Kreditkartenzahlungen geringfügig höher oder niedriger ausfallen. Zur Reduzierung der Kosten können auch Originale, insbesondere der finnischen Urkunden und Registerauszüge, an die deutschen Standesämter verschickt werden. Bitte bringen Sie trotzdem alle oben aufgeführten Unterlagen im Original mit je EINER einfachen Kopie mit.

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