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Visa-Information

Schengen Visum, © Auswärtiges Amt
Willkommen in Deutschland!
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Informationen zum Visumverfahren für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland
Checkliste Visumsantrag
- Stellen Sie die unten aufgeführten Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen. Alle Unterlagen sind im Original mit einer Fotokopie vorzulegen. Originale und der Reisepass werden nicht einbehalten.
- Zur Beantragung eines Visums müssen Sie persönlich in der Botschaft vorsprechen.
- Fremdsprachige Unterlagen müssen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Unter www.justiz-dolmetscher.de finden Sie eine Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
- Alle Kopien müssen im Format A4 vorgelegt werden. Bitte die Kopien nicht heften, klammern oder tackern!
- Buchen Sie hier einen Termin!
Wichtige Hinweise
- Die Entscheidung über die Visumerteilung kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen/Nachweise erfordern.
- Ihr Visumantrag wird so schnell wie möglich bearbeitet. Die Botschaft wird sich bei eventuellen Rückfragen oder nach Abschluss des Verfahrens unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Rückfragen nach dem Stand des Verfahrens ab.
- Das erteilte Visum können Sie schließlich unter Vorlage Ihres Passes in der Botschaft abholen.
- Aufgrund der Neufassung des § 26 Abs. 2 BeschV (Westbalkanregelung) ist seit dem 01.01.2021 die Antragstellung nach dieser Regelung für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nur noch bei der zuständigen Auslandsvertretung in einem dieser sechs Staaten möglich. Eine Antragstellung an der Botschaft Helsinki ist nicht mehr möglich.
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Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können ein Working Holiday Visum bei jeder deutschen Auslandsvertretung weltweit beantragen. Im Regelfall können bei der Deutschen Botschaft Helsinki also nur Angehörige dieser drei Staaten ein Working Holiday Visum beantragen. Bitte buchen Sie einen Termin in der Kategorie „Working Holiday Visum“. Wenn Sie einen Termin in einer anderen Kategorie buchen, kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden.
Bitte buchen Sie rechtzeitig einen Termin, da außerhalb der Online-Reservierung keine separaten Termine vergeben werden können.
Erforderliche Nachweise bei Arbeitsaufnahme
Erforderliche Nachweise bei Aufnahme eines Studiums
Erforderliche Nachweise für das Absolvieren eines studienfachbezogenen Praktikums
Erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum ausländischen Familienangehörigen
Erforderliche Nachweise bei Familienzusammenführung zum deutschen Familienangehörigen
Erforderliche Nachweise für Working Holiday Visum (auf Englisch)
Erforderliche Nachweise für die Chancenkarte
Weltweite Abschaffung des Remonstrationsverfahrens ab 1. Juli 2025
Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren wird ab dem 1.7.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
Falls Ihr Visumantrag ab dem 1.7.2025 abgelehnt wird, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft ab. Die Botschaft wird solche Remonstrationen nicht mehr bearbeiten.
Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.
Information zur Abschaffung des Remonstrationsverfahrens (Link).
