Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme

19.09.2023 - Artikel

Bei der Antragstellung grundsätzlich immer vorzulegende Unterlagen:

  • Füllen Sie hier das Antragsformular aus und bringen Sie zwei Ausdrucke zu Ihrem Termin mit.
  • Informationsblatt zum Datenschutz
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos;
  • Reisepass, der noch mindestens 6 weitere Monate gültig ist, mindestens noch 2 freie Seiten hat und eine Gesamtgültigkeitsdauer von 10 Jahren nicht überschreitet (Es werden Fotokopien von allen Seiten mit Eintragungen benötigt);
  • gültiger finnischer Aufenthaltstitel;
  • Ihre aktuelle Finnische Meldebescheinigung im Original: Residence certificate for Finland or an EU authority erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto (DVV) in englischer Sprache
  • Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist erst nach Einreise und Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland möglich. Deshalb ist für den Visumantrag folgernder Nachweis vorzulegen: Gültige Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten, der die Kosten für eine etwaige Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall sowie die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus abdeckt (Mindestdeckungssumme 30.000 €). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisekrankenversicherung den Versicherungsschutz nicht ausschließt, wenn ein längerfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Es werden ausschließlich innerhalb der EU abgeschlossene Krankenversicherungen akzeptiert.
  • die Visumgebühr (75 EUR) kann bar oder mit Kreditkarte (Visa- oder MasterCard) bezahlt werden.

​​​​​​​​​​​​​​Zusätzlich erforderliche Nachweise bei Arbeitsaufnahme:

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Dieses Formular ist vom zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen.);

  • Nachweis über die berufliche Qualifikation (z.B. Nachweise über das bisherige Studium in Finnland);
  • Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits studiert haben, Abschlusszeugnis dieses Studiums mit einer
    Übersetzung in die deutsche Sprache. Unter https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/ finden Sie eine Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen;
    Nicht alle ausländischen Hochschulabschlüsse werden in Deutschland direkt anerkannt. Um festzustellen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt werden kann, besuchen Sie bitte die Webseite von Anabin. Beide Ausdrucke der Ergebnisse aus der Anabin-Datenbank zu Ihrer Hochschule und Ihrem Hochschulabschluss sind den Antragsunterlagen beizufügen;
  • Wenn vorhanden: bisherige Arbeitsverträge in Finnland oder Deutschland;

Diese Checkliste dient ausschließlich der Kontrolle und Vorbereitung der Dokumente für die Antragstellung. Bitte drucken Sie sie zweifach aus. Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der angegebenen Reihenfolge in zwei vollständigen Sätzen (Ein Satz Originale und ein Satz Kopien). Bitte beachten Sie: Originale sind handschriftlich (nicht digital) unterschriebene Dokumente. Die Originale erhalten Sie unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.


Informationen zur Einreise von Fachkräften finden Sie hier

Wenn Sie ein Visum im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen möchten und Ihnen bereits eine Vorabzustimmung gemäß § 81a Abs. 3 Nr. 6 AufenthG vorliegt, kontaktieren Sie uns bitte hier.

nach oben