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Eheangelegenheiten, Deutsche Eheurkunde

27.02.2023 - Artikel

Notwendige Unterlagen

Für die Nachbeurkundung der Eheschließung oder die Erklärung zur Namensführung müssen beide Ehegatten gemeinsam persönlich zur Botschaft kommen.

Es werden die unten aufgeführten Unterlagen im Original mit je 2 einfachen Kopien benötigt. Fremdsprachige, insbesondere finnische Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. In der Regel bietet das finnische DVV (Digi- ja väestötietovirasto) die Ausstellung der Unterlagen auf Deutsch oder auf mehrsprachigen Vordrucken an. 

Der Umfang der notwendigen Dokumente ist für die Nachbeurkundung der Eheschließung im deutschen Eheregister und für eine Namenserklärung gleich. 

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular für die
  • Nachbeurkundung der Eheschließung  oder die  Erklärung zur Namensführung PDF / 104 KB
  • Ihre Heiratsurkunde. Bitte lassen Sie die Heiratsurkunde zweifach ausstellen, einmal auf den Namen des Ehemannes und einmal auf den Namen der Ehefrau und lassen Sie auch den Ort der Eheschließung eintragen.
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten, d.h. wenn Sie in Deutschland geboren sind Ihre deutsche Geburtsurkunde, wenn Sie in Finnland geboren sind, einen Auszug aus dem finnischen Bevölkerungsregister (syntymätodistus erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto DVV) mit Angaben Ihrer Eltern
  • Hinweis zu deutschen Geburtsurkunden: Wenn Ihnen Ihre Geburtsurkunde nicht vorliegt, können Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes eine neue Urkunde bestellen.
  • Reisepässe/Personalausweise beider Ehegatten
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend, finnische Bescheinigung über die Einbürgerung mit Datum der Einbürgerung
  • Abmeldebestätigung vom innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Reisepass/Personalausweis als Wohnsitz eingetragen ist
  • Ihre Finnische Meldebescheinigung (asuinpaikkatodistus erhältlich beim Digi- ja väestötietovirasto, DV
  • ggf. Angaben und Dokumente zu Vorehen und deren Auflösung (z.B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
  • bei Kindern, die in der Ehe geboren wurden, die Geburtsurkunde(n) des/der Kindes/r 

Diese Auflistung ist unter Umständen nicht abschließend. Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen bei Antragstellung erforderlich sein oder vom deutschen Standesamt nachgefordert werden. 

Hier gelangen Sie zur Terminvereinbarung.

Weitere Informationen zur Eheschließung in Finnland und zur Namensführung finden Sie hier

Gebühren

Für die Beglaubigungen, die die deutsche Botschaft Helsinki vornimmt, fallen in der Regel Gebühren von ca. 35,- Euro an.
Beim zuständigem Standesamt werden weitere und je nach Standesamt unterschiedliche Gebühren erhoben, die Sie direkt dort erfragen müssen.


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